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Der Österreichische Nordic Fitness Verband (ÖNV)

Der ÖNV stellt als Verein eine Zertifizierungsstelle und qualitätssichernde Institution für Ausbildungsvorhaben im Bereich Nordic Fitness und Gesundheitssport dar. Als wissenschaftlich-theoretische Grundlage für die Arbeit des ÖNV dient ein verhältnisorientiertes Konzept der Gesundheitsförderung und Prävention.

Durch die Arbeit des ÖNV soll ein Höchstmaß an Qualität in Bezug auf Ausbildungskurse und inhaltliche Belange der Nordic Fitness Sportarten erreicht werden. Da der ÖNV ein ideeller Verein ist wird keine Gewinnerzielung angestrebt. Zufällig entstandene Gewinne werden im Sinne der Erfüllung des Vereinszwecks investiert.

Initiative  für Struktur und Qualität

Die Entwicklung von Struktur und Qualität im Nordic-Fitness-Markt ist notwendig. Hier übernimmt der ÖNV die Aufgabe, eigenverantwortlich und mit wissenschaftlichem Anspruch, Strukturen darzustellen und Qualität zu definieren. Ziel ist es, übersichtliche Zugangsvoraussetzungen für Ausbildungen und abgestimmte Qualitätskriterien für die Aus- und Weiterbildungsarbeit zu schaffen. 

Der ÖNV verfolgt diesbezüglich folgende Ansätze:

  1. Entwicklung gemeinsamer Qualitätsgrundsätze
    Die Anforderungen an die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung von Ausbildungsmaßnahmen werden im Rahmen eines partizipativen Prozesses mit dem Verband, den Ausbildungsanbietern und den Absolventen definiert. Darauf basierend werden gemeinsame Qualitätsgrundsätze entwickelt und deren Umsetzung definiert.
  2. Realisierung eines kooperativen und kontrollierbaren Qualitätsmodells
    Die Qualitätsgrundsätze werden laufend in ein sich selbst aktualisierendes Qualitätssystem eingepflegt. Dieses Qualitätsmodell soll selbstverpflichtend, kontrollierbar und von allen Interessenten getragen sein.
Als Weiterbildende der ethischen Berufsausübung verpflichtet

Die Anerkennung der ethischen Grundsätze in der Aus- und Weiterbildungstätigkeit ist unabdingbare Voraussetzung für Veranstalter von Aus- und Weiterbildungen. Die Veranstalter verpflichten sich:

  1. in ihrer Tätigkeit von einem Menschenbild auszugehen, das in der Werteordnung der Menschenrechte wurzelt.
  2. sich verantwortungsvoll an der Entwicklung der Gesellschaft und unserer Welt zu beteiligen.
  3. zu einer besonderen, persönlichen und sozialen Fürsorgepflicht gegenüber ihren Trainingsteilnehmenden.
  4. zu den Prinzipien der Wahrheit, Klarheit und Vertraulichkeit in ihren Geschäftsbeziehungen.
  5. zu Respekt, Kollegialität, Fairness und Kooperationsbereitschaft unter Kollegen.
  6. und dazu, das Ansehen des Berufsstandes durch Auftreten und Arbeitsweisen zu wahren und zu fördern.